Tipps nach Verkehrsunfall

Das sind Ihrere Rechte und so gehen Sie vor

Unfallhilfe

» Mietwagenanspruch

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls, können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. In der Regel vermitteln die Fachwerkstätten auch einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen.

Als Geschädigter sind Sie frei in der Wahl des Vermietunternehmens. Die Versicherung darf Ihnen dies nicht vorschreiben, obwohl es vielfach versucht wird, sondern allenfalls empfehlen.

» Reparatur in der Werkstatt

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl es vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

» Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von

  • Schadenumfang
  • Schadenhöhe
  • Wertverminderung
  • Restwert
  • Wiederbeschaffungswert und
  • voraussichtlicher Reparaturdauer

zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

» Recht auf Ihren Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden. Auch der ADAC warnt davor, ohne Einschalten eines Anwalts selbst mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.